Häufige Fragen rund um Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Wie oft muss eine Hebeanlage gewartet werden?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle sind klar geregelt: In Privatgebäuden mindestens halbjährlich, in Gewerbegebäuden sogar vierteljährlich. Diese Intervalle ergeben sich aus den geltenden DIN-Normen und sind Voraussetzung dafür, dass Ihr Versicherungsschutz im Schadensfall bestehen bleibt. Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an den nächsten Termin.

Was kostet eine Hebeanlage-Wartung?

Die Kosten hängen von Anlagentyp, Zustand und Umfang der Arbeiten ab. Grundsätzlich gilt: Eine regelmäßige Wartung ist überschaubar und deutlich günstiger als eine ungeplante Reparatur und hält Ihre Anlage zuverlässig in Betrieb. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beraten Sie ehrlich und transparent.

Zahlt die Versicherung bei Rückstauschaden ohne Wartung?

Entscheidend ist der Wartungsnachweis: Gebäudeversicherungen setzen voraus, dass sicherheitsrelevante Anlagen wie Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse regelmäßig von einem Fachbetrieb gewartet werden. Mit einer lückenlos dokumentierten Wartung sind Sie im Schadensfall zuverlässig abgesichert.

Was ist eine Hybrid-Hebeanlage?

Eine Hybrid-Hebeanlage kombiniert die Funktion eines Rückstauverschlusses mit Pumpentechnik. Im Normalbetrieb läuft das Abwasser im freien Gefälle ab. Die Pumpe springt nur an, wenn tatsächlich ein Rückstau auftritt. Das spart Strom, reduziert den Verschleiß und macht die Anlage deutlich leiser. Geeignet für Neubau und Umrüstung.

Welche Hersteller werden gewartet?

Als zertifizierter Kessel-Einbaupartner sind wir auf Anlagen der Firma Kessel spezialisiert. Wir warten und reparieren aber auch Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse anderer Hersteller. Benötigen Sie bei einem Fremdhersteller eine neue Anlage, beraten wir Sie gerne zum Umstieg auf eine moderne Kessel-Anlage.

Wie erkenne ich, welche Hebeanlage ich habe?

Viele Kunden wissen das nicht genau, völlig normal. Schicken Sie uns einfach ein Foto Ihrer Anlage per Kontaktformular oder per E-Mail an info@dopa-service.de. Anhand des Bildes können wir Hersteller und Anlagentyp in der Regel sofort identifizieren und Ihnen sagen, wie wir helfen können.

Was tun bei Notfall oder defekter Pumpe?

Wenn Ihre Hebeanlage ausfällt, ungewöhnliche Geräusche macht oder Abwasser nicht mehr abgepumpt wird, sollten Sie schnell handeln. Rufen Sie uns direkt an unter +49 (0)157 3395 6493. Wir sind auch im Notfall für Sie da und kommen so schnell wie möglich. Vermeiden Sie bis dahin, Abwasser in die betroffenen Leitungen einzuleiten.

Wie groß ist Ihr Einzugsgebiet?

Wir sind in ganz Baden-Württemberg und Bayern für Sie im Einsatz. Ob Einzelwartung, Notfall-Reparatur oder regelmäßiger Wartungsvertrag, wir kommen zu Ihnen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

Brauche ich einen Wartungsvertrag?

Ein Wartungsvertrag ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Damit müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir erinnern Sie rechtzeitig und stellen sicher, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden. So behalten Sie Ihren Versicherungsschutz, ohne selbst daran denken zu müssen. Besonders für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten die einfachste Lösung.

Wie läuft eine Wartung ab?

Wir prüfen Ihre Anlage systematisch nach den geltenden Normen: Pumpe, Dichtigkeit, Steuerung und Alarmgeber. Verschleißteile werden bei Bedarf ausgetauscht. Nach Abschluss erhalten Sie eine lückenlose Dokumentation als Nachweis für Ihre Versicherung. Die Wartung dauert je nach Anlage in der Regel 30 bis 60 Minuten.

Kann mein normaler Installateur die Wartung nicht mitmachen?

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse erfordern Spezialwissen, das über die Arbeit eines allgemeinen SHK-Betriebs hinausgeht. Eine unsachgemäße Wartung kann zu Folgeschäden führen und den Versicherungsschutz gefährden. Deshalb verweisen viele Installateure bei Hebeanlagen an einen spezialisierten Fachbetrieb, und genau das sind wir.

Sind die Wartungskosten umlagefähig?

Ja. Die Kosten für die Wartung von Hebeanlagen und Rückstauverschlüssen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Für Hausverwaltungen und Vermieter ist die regelmäßige Wartung daher nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, da sie teure Schadensfälle vermeidet.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen.

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